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Neue Maskenregelung ab Freitag, 04.09.2020

3. September 2020 in kurz notiert

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Engelsburg,

mit diesem Schreiben wollen wir euch und Sie über eine Veränderung der Pflicht, auch im Unterricht eine Mund-Nase-Behelfsmaske zu tragen, informieren. Angesichts der aktuell sehr geringen Fallzahlen der Covid-19-Erkrankungen in Stadt und Landkreis Kassel, aber auch aufgrund der seit gestern bekannten veränderten juristischen Grundlage für die Schutzregelungen an hessischen Schulen heben wir die Pflicht auf, auch im Unterricht stets eine Mund-Nase-Behelfsmaske zu tragen.

Leitlinie unseres Handelns und unserer Vorgaben ist stets, den Schutz des schwächsten Gliedes in der Kette unserer Schutzbefohlenen zum Maßstab zu machen. Dies ist für uns nach wie vor handlungsleitend. Nichts liegt uns ferner als eine angstgesteuerte Repression und Durchsetzung von Maßnahmen um der Maßnahme willen.

Daher bitten wir alle Mitglieder der Schulgemeinde, ab sofort den Schutz des Schwächsten der jeweiligen Lerngruppe in den Mittelpunkt von Entscheidungen zum Tragen von Mund-Nase-Behelfsmasken zu stellen. Der oder die „Schwächste“ kann auf der einen Seite der/die gesundheitlich besonders durch die Virus-Pandemie Gefährdete sein, auf der anderen Seite aber auch die Schülerin/der Schüler, deren schulische Mitarbeit durch das Tragen der Masken beeinträchtigt wird. Wir sind sicher, dass wir als Schulgemeinde fähig sind, hier verantwortungsvoll und auf den jeweiligen Individualfall bezogen zu handeln. Es ist unser erklärtes Ziel, dass weiterhin alle Mitglieder der Schulgemeinde am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Die Klassenleitungen, Tutorinnen und Tutoren sowie die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden einen entsprechenden Entscheidungsprozess in den Klassen und Kursen herbeiführen.

Der Sportunterricht wird, wie schon bekanntgegeben, bis zu den Herbstferien draußen und ohne Maskenpflicht stattfinden.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Gebäude außerhalb der Unterrichtssituationen. Diese Regelung steht im Einklang mit den Vorgaben des Kultusministeriums Hessen für die staatlichen Schulen. Auf dem Schulhof darf die Maske lediglich abgenommen werden, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen anderer Hausstände eingehalten werden.

Weiterhin gilt in den Fluren und Treppenhäusern die ausgeschilderte Einbahnstraßenregelung. Im Individualfall darf außerhalb der Pausenzeiten davon abgewichen werden, sofern die Abstandsregel eingehalten werden kann.

Wie so viele gesellschaftliche und alltägliche Herausforderungen fordert uns auch die „Corona-Situation“ dazu auf, individuell und solidarisch im Sinne des Gemeinwesens verantwortlich zu handeln. Im Geiste dieser Verantwortung sehen wir der Umsetzung flexibler Handhabungen gelassen und optimistisch entgegen.

Mit herzlichen Grüßen,
Thorsten Prinz
Dr. Monika Rack

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