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Startseite / Organisatorisches / Schulgeld

Schulgeld

Die Elternschaft des Engelsburg-Gymnasiums sichert durch Schulgeldzahlungen die finanzielle Basis für gute pädagogische Arbeit und für die Ausgestaltung eines pädagogischen Profils, das uns von staatlichen Schulen unterscheidet. Dafür sind wir dankbar. Wir haben in den letzten Jahren viele innovative Konzepte entwickelt und haben – zum Wohle Ihrer Kinder – auch noch viel vor.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Ersatzschulfinanzierung des Landes Hessen wird das Schulgeld in den nächsten Jahren erhöht werden müssen. Die grundgesetzlich verbürgten Zuschüsse, die die Engelsburg vom Land Hessen erhält, reichen wie auch bei anderen Ersatzschulträgern derzeit nicht aus, um ein attraktives Angebot zu gestalten. Daher müssen wir die Beiträge in den kommenden Jahren sukzessive erhöhen.

Das monatliche Schulgeld je beträgt für ein Kind im Schuljahr (inkl. 1 € für den Sozialfonds):
2023/2024 186 Euro / reduziert 146 Euro / erhöht 211 Euro pro Monat
2024/2025 206 Euro / reduziert 156 Euro / erhöht 236 Euro pro Monat

Der Beitrag für Geschwisterkinder wird bei gleichzeitigem Besuch der Schule entsprechend reduziert (das zweite Kind liegt bei ca. 50% der Beiträge, das dritte Kind bei 30%, jedes weitere Kind ist beitragsfrei).

Uns ist bewusst, dass das erhöhte Schulgeld nicht von allen geleistet werden kann und ein geringeres Einkommen darf auf keinen Fall zum Ausschlusskriterium für den Besuch unserer Schule werden. Es ist uns wichtig, dass das Engelsburg-Gymnasium auch in Zukunft allen Schülerinnen und Schülern offensteht.

Aus diesem Grunde bleiben Familien von der Schulgeldzahlung freigestellt, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld beziehen. Sollte sich bei Ihnen im Zeitverlauf einmal eine vorübergehend schwierige finanzielle Lage einstellen (z. B. Arbeitsplatzverlust o.ä.), so scheuen Sie nicht, die Schulseelsorgerinnen und -seelsorger darauf anzusprechen. Hier kann dann der Sozialfonds aushelfen.

Welcher Betrag gilt für mich?

Wir führen eine soziale Komponente beim Schulgeld ein und orientieren uns dabei am Nettoäquivalenzeinkommen (siehe www.destatis.de und dann entsprechenden Suchbegriff eingeben). Dies ist ein rechnerischer Wert, der angibt, wie hoch das Nettohaushaltseinkommen einer Familie ist. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ab einem Betrag, der etwa 40% unter dem Median aller Familieneinkünfte in einer Region liegt, beeinträchtigt. Deshalb reduzieren wir für diese Familien das Schulgeld. Gleichzeitig erbitten wir von denen, denen es deutlich besser geht, einen höheren Beitrag. Daher haben wir ein Berechnungsschema entwickelt, in dem Sie Ihren persönlichen Wert ausrechnen können. Diese Tabelle können Sie auf der Homepage der Engelsburg herunterladen und mit Ihrem Einkommen selbst berechnen, wie hoch Ihr Schulgeld ist.

Berechnungsschema-Schulgeld-EB-23-08Herunterladen

Gerne helfen wir Ihnen auch, sollten Sie Bedarf haben. Schulsozialarbeit und Schulseelsorge wie auch der Schulträger stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum reduzierten Beitrag:
Sollte sich für Sie aus der Rechnung ein reduziertes Schulgeld ergeben, dann melden Sie sich bitte bei der Verwaltung des Schulträgers unter schulgeld-eb(at)smmp.de . Diese Daten werden vertraulich behandelt, weder Schulleitung noch Lehrerinnen oder Lehrer erfahren davon. Der Schulträger behält sich vor, stichprobenartig die Korrektheit zu prüfen.

Zum erhöhten Betrag:
Wir erbitten von denen, denen es besser geht und deren Einkommen deutlich über dem Median des Durchschnitts liegt, den erhöhten Betrag zu zahlen. Auch dies kann über das Formular ermittelt werden. Bitte wenden auch Sie sich an den Schulträger (0561-78967-28 oder schulgeld-eb(at)smmp.de ). Diskretion gilt natürlich auch in diesem Fall.

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Pforte: 0561 78967-0
Mo bis Do 7:30 – 15:30 Uhr,
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Sekretariat: 0561 78967-27
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