Bis zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz über einheitliche Regelungen an Schulen hält die Engelsburg an der Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Unterricht mit kleinen Änderungen fest.
Ab Montag, 31.08.2020 gilt:
Auf dem Schulgelände und im Gebäude besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Mund-Nase-Behelfsmaske zu tragen. Diese Regelung gilt weiterhin auch während des Unterrichts.
Ausnahmen:
Eine Maskenpflicht besteht nicht …
- … auf dem Schulhof, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen anderer Hausstände eingehalten wird.
- … im Unterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Mitschülerinnen und Mitschülerin eingehalten wird.
- … für die Schülerinnen und Schüler, die ein Attest vorlegen, das ärztlich bescheinigt, dass sie oder er von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen zu entbinden ist.
- … im Sportunterricht, der bis zu den Herbstferien ausschließlich draußen stattfindet.
Begründung:
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