Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nun haben wir schon fast die ersten zwei Wochen nach unserer Schulöffnung hinter uns. Bei den Lehrerinnen und Lehrern haben wir Erleichterung und Freude darüber gehört, dass der Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern wieder gegeben ist, wenn auch nicht im vollen Umfang. Von Schülerinnen und Schülern haben wir durchweg eine positive Stimmung wahrgenommen, wenngleich diese sicher auch durch die Wiedersehensfreude mit den Klassenkamerad*innen und nicht nur durch den Unterricht verursacht wurde.
Mit diesem Schreiben möchten wir zur Klärung einiger Fragen beitragen, die die Schulleitung auf verschiedenen Wegen erreicht haben.
- Wie werden Leistungen in der Sekundarstufe I bewertet?
Lehrerinnen und Lehrer können die Ergebnisse, die während der Hausbeschulung entstanden sind, im Rahmen der „sonstigen Mitarbeit“ bewerten. Es wäre aus unserer Sicht auch fahrlässig an der Motivation unserer Schülerinnen und Schüler gehandelt, wenn wir sie Arbeiten anfertigen ließen, die dann grundsätzlich nicht in die Benotung zählten.
Die Regelung über Mindestanzahlen von Klassenarbeiten ist ausgesetzt. Die Fachlehrer*innen des Präsenzunterrichts entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Klassenarbeit zu schreiben. Hierbei gilt die Vorgabe, dass vor einer schriftlichen Arbeit mind. zwei Mal Unterricht in dieser Lerngruppe gewesen sein muss, bevor die schriftlichen Prüfung durchgeführt werden darf. D.h.: die Arbeit wird beim ersten Mal im Unterricht angekündigt, beim zweiten Mal können die Schüler*innen noch Fragen stellen und beim dritten Unterrichtstermin kann die Arbeit geschrieben werden.
Das Verhältnis von sonstiger Mitarbeitsnote zu schriftlicher Note wird nach den jeweils gegebenen Umständen durch den/die Fachlehrer*in festgelegt.
Am Ende dieses Schuljahres werden alle Schüler*innen in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Klassenleitungen werden im Bedarfsfall die freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe anraten.
- Wie werden Leistungen in der Einführungsphase der Oberstufe bewertet?
In der E-Phase verhält es sich analog zu den Aussagen der Sekundarstufe I. Da die Noten der E-Phase nicht in die Abiturnote hinein zählen, sind ihre Anliegen seitens des HKM mit weniger Gewicht betrachtet worden. Die Wahl des Leistungskurses zur Q-Phase ist in diesem Schuljahr unabhängig vom erzielten Ergebnis in der E2.
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