Vor kurzem wurden im Hauptgebäude im Flur zu den Physikräumen Warnschilder angebracht – dies geschah lediglich aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, ist also kein Grund zur Beunruhigung. Hier eine genauere Erklärung von unserem Physiklehrer Dr. Arne Schäfer:
Nach dem Curriculum der Sekundarstufen 1 und 2 gehört das Thema Atom- und Kernphysik zum Unterrichtsstoff im Fach Physik. Im Unterricht werden dabei die Geschichte der Kernphysik und die Nutzung von Kernenergie behandelt und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutiert.
Dazu gehört auch Grundlagenwissen über die Eigenschaften radioaktiver Stoffe wie Entstehung, Halbwertszeit und Schutz vor radioaktiver Strahlung. Hierfür kommen radioaktive Proben für Demonstrationsexperiment zum Einsatz. In der Physiksammlung befinden sich zwei schwach radioaktive Proben von jeweils wenigen Mikrogramm strahlungsfähigem Material. Werden die Proben nicht benutzt, so befinden sie in einem verschlossenen Metallschrank.
Während die Strahlenschutzverordnung für diese Art von Proben keine besondere Kennzeichnungspflicht vorsieht, so verlangt die Feuerwehr aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Kennzeichnung derjenigen Räumlichkeiten, in denen mit den Proben umgegangen wird. Sollte es zu einem Brand kommen, müssen die Einsatzkräfte vor Ort darüber informiert sein, ob sich hinter den geschlossenen Türen eine potentielle Gefahr für sie befindet.
Daher sind an den Türen der Physikräume Warnschilder angebracht worden. Ein Schild weist auf das Vorhandensein der radioaktiven Präparate hin, das andere informiert die Feuerwehrleute darüber, dass sie dennoch die Räume für Löscharbeiten ohne spezielle Zusatzausrüstung betreten können.