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Schrittweise Schulöffnung nach den Osterferien

17. April 2020 in kurz notiert

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Engelsburg.

Am heutigen Freitag enden die Osterferien. Ich hoffe, Sie sind gesund und haben keine ernsthaften Covid-19-Fälle in der Familie und im Freundeskreis zu beklagen! In diesem Jahr konnten wir alle in den Osterferien nicht in den Urlaub fahren und an den Feiertagen keine Gottesdienste feiern und Familienangehörige besuchen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich die Osterbotschaft, dass Christus auferstanden ist und der Tod nicht das letzte Wort hat, trotzdem und gerade in diesen Zeiten in Erinnerung gerufen haben.
Aus der Schulgemeinde sind uns weiterhin keine attestierten Erkrankungen bekannt, worüber wir sehr froh sind.

Zum Beginn der Schulzeit nach den Osterferien möchte ich Ihnen und Euch auf diesem Weg einige Informationen zukommen lassen:

  • Für die Sekundarstufe I gilt für die nächsten zwei Wochen weiterhin: Der Unterricht findet nicht statt, die Schülerinnen und Schüler werden mit Aufgaben und Lernsituationen versorgt. Wir haben für die Woche vom 20.-24.04. die Hauptfachlehrerinnen und Lehrer gebeten, keine weiteren Aufgaben zu stellen und stattdessen die Nebenfächer aktiviert, die bislang ja nur in Ausnahmefällen Kontakt aufgenommen haben. Wir glauben, neben der unbestrittenen Wichtigkeit dieser Fächer, dass sich die Lernenden nun auf Themen aus Fächern wie Geschichte, Religion, Chemie, Biologie, Kunst, Musik etc. freuen.
    In der Woche vom 27.-30.04. werden dann die Hauptfächer wieder einsteigen.
  • Für die Sekundarstufe II gilt:
    In der Einführungsphase stellen auch in der kommenden Woche vornehmlich die Nebenfächer Aufgaben, in der Woche danach dann wieder die Leistungs- und Hauptfächer. Der Klausurenplan ist aus gegebenem Anlass ausgesetzt.

    In der Q4 findet nach Beschluss des Kultusministeriums kein Unterricht mehr statt. Die Schülerinnen und Schüler werden nur noch zu den mündlichen Prüfungen in die Schule kommen. Die Prüfungsvorbereitung geschieht mit Unterstützung der Fachlehrerinnen und -lehrer über die bekannten Kanäle.
    Dies hat zur Konsequenz, dass die Lerninhalte, die in der Q4 bislang nicht vermittelt werden konnten, auch nicht mehr vermittelt werden. Prüfungsrelevant für die mündlichen Prüfungen sind also nur die vermittelten Inhalte bis zum 13.03.2020.

    Der Unterricht der Q2 wird in veränderter Weise ab dem 27.04. wieder aufgenommen. Wir werden einen neuen Stundenplan veröffentlichen, der die Sozialkontakte dadurch minimiert, dass weniger verschiedene Fächer an einem Tag unterrichtet und maximal 15 Schülerinnen und Schüler in einem Raum sein werden, damit Abstandsregeln und Hygienevorgaben eingehalten werden. Konkrete Planungen hierzu folgen in der nächsten Woche über die Tutorinnen und Tutoren.
    Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind von diesem Schulbetrieb befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
    Auch in der Q2 ist der Klausurenplan zunächst ausgesetzt.
    Da die Cafeteria bis auf weiteres geschlossen bleiben muss, bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, sich selbst zu versorgen.
  • Informationen zur Leistungsbewertung, zu Klassenarbeiten und Klausuren und zu Versetzungsentscheidungen sind vom Kultusministerium für nächste Woche in Aussicht in Aussicht gestellt.
    Für die Bewertung der Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, die während der Hausbeschulung angefertigt wurden oder noch werden, gilt: die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden mit pädagogischem Augenmaß und in ihrer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Lerngruppe, welche erbrachten Leistungen sie positiv wertschätzen und in die Bewertung der sonstigen Mitarbeit einfließen lassen können. Negative Sanktionierungen aufgrund von Lernschwierigkeiten kann es in dieser besonderen Situation sicher nicht geben. Auch ist es nach unserer Auffassung nicht nur möglich, sondern sogar geboten, weiterführende Inhalte zu behandeln und nicht nur wiederholend zu arbeiten. Richtig ist aber auch, dass diese Inhalte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts erst nach einer angemessenen Wiederholungs- und Vertiefungsphase Gegenstand einer Leistungsüberprüfung sein können. Dies Auffassung steht in Einklang mit den Vorgaben des Hessischen Kultusministers.
  • Ausblick: Nach Aussage des Kultusministeriums soll die Schulöffnung im Laufe des Monats Mai auf weitere Jahrgangsstufen ausgedehnt werden – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt. Grundsätzlich soll allen Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch der Unterricht vor Ort ermöglicht werden.

Thorsten Prinz
Schulleiter

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  • 30.03.2023
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