Bis zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz über einheitliche Regelungen an Schulen hält die Engelsburg an der Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Unterricht mit kleinen Änderungen fest.
Ab Montag, 31.08.2020 gilt:
Auf dem Schulgelände und im Gebäude besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Mund-Nase-Behelfsmaske zu tragen. Diese Regelung gilt weiterhin auch während des Unterrichts.
Ausnahmen:
Eine Maskenpflicht besteht nicht …
- … auf dem Schulhof, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen anderer Hausstände eingehalten wird.
- … im Unterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Mitschülerinnen und Mitschülerin eingehalten wird.
- … für die Schülerinnen und Schüler, die ein Attest vorlegen, das ärztlich bescheinigt, dass sie oder er von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen zu entbinden ist.
- … im Sportunterricht, der bis zu den Herbstferien ausschließlich draußen stattfindet.
Begründung:
Das Tragen von Masken im Unterricht ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Auch die Schulleitung und die Lehrkräfte wünschten sich, dass es anders wäre.
Andererseits ist mit weiter steigenden Infektionszahlen zu rechnen.
Der Schutz aller Mitglieder unserer Schulgemeinde ist Aufgabe von Schulleitung und Geschäftsführung. Dass wir mit dieser Regelung die Vorgaben des Landes Hessen schärfer fassen, ist uns wohl bewusst. Diese Entscheidung stellt gezielt das Wohl des Schwächsten in den Mittelpunkt.
Wir ermöglichen mit dieser Regelung den Besuch des Präsenzunterrichts einer großen Zahl von Schülerinnen und Schülern, die aus Gefährdungsgründen sonst freigestellt würden. Ihnen das Lernen im Klassenverband zu ermöglichen, ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Auch einige unserer Lehrkräfte gehören zur Gruppe der durch eine Covid-19-Erkrankung besonders gefährdeten Personen. Das Tragen der Mund-Nase-Maske kann daher auch dazu beitragen, coronabedingte Unterrichtsausfälle zu vermeiden und den Umfang alternativer Lernformen wie z.B. der digitalen Übertragung von Unterricht in Klassenräume auf wenige Kurse/Klassen zu beschränken. Handlungsleitend dabei ist die Überzeugung, dass es zwar alternative Formate für Schule und Unterricht gibt, aber nichts so lernförderlich ist, wie eine Lehrperson, die die Schülerinnen und Schüler beim Lernen beobachtet, unterstützt und direkt begleitet.
Es handelt sich bei dieser Regelung also um einen Akt der gegenseitigen Rücksichtnahme und Solidarität.
Wir haben uns sorgfältig mit dem aktuellen Erkenntnisstand zur Übertragung des Sars-CoV-2 Virus befasst und folgen der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Virologie, die ganz eindeutig das Tragen von Alltagsmasken im Unterricht empfiehlt.
(vgl. https://www.g-f-v.org/node/1326)
Auch Quarantänefälle an anderen Schulen in der Region lassen uns glauben, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Natürlich soll niemand unter unseren Regelung leiden. Die Lehrkräfte sind angehalten, auch während des Unterrichts Pausen einzulegen, in denen die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof gehen und die Masken ablegen können. Schülerinnen und Schüler, die über Kopfschmerzen klagen, wenden sich bitte an die Lehrkräfte. Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, zwischendurch am Fenster Luft zu holen und auch zu trinken.
Bitte geben Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter täglich mindestens zwei Masken mit, damit diese ausgetauscht werden können, wenn sie durchfeuchtet sind.
Schülerinnen und Schüler, die ihre Maske vergessen haben, können an der Pforte Ersatz bekommen.
Thorsten Prinz
Dr. Monika Rack
28.08.2020