Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Herbstferein stehen vor der Tür und wir möchten Sie über eine Neuregelung informieren und eine schon bekannte Regelung in Erinnerung rufen:
- Die Neufassung des Betretungsverbots für Schulen u.ä.
- Die Regelung für Urlauber, die aus Risikogebieten zurückkommen
Die Neufassung des Betretungsverbots für Schulen u.ä.
Schülerinnen und Schüler, die erkrankt sind oder in dem Verdacht stehen, erkrankt zu sein, werden vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Wir erhalten dann in der Regel von den Eltern eine entsprechende Mitteilung und informieren das Schulamt. Sollten weitere Maßnahmen in der Schule notwendig sein, werden diese vom Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der Schulleitung erlassen.
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen eine Schülerin/ein Schüler zwar nicht in Quarantäne ist, die Schulleitung aber ein Betretungsverbot aussprechen kann oder muss.
In der 2. Corona-Verordnung in der Fassung vom 19.09.2020 ist u.a. das Betretungsverbot neu geregelt, siehe https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_stand_1909.pdf
In § 3 Abs. 2 heißt es jetzt:
„Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen,
- wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
- solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“
Für das Aussprechen des Betretungsverbots ist die Schulleitung zuständig (anders als bei Quarantäne, die vom Gesundheitsamt angeordnet wird). Die Dauer der durch das Gesundheitsamt verordneten Quarantäne legt das Gesundheitsamt im Individualfall fest. Die Dauer des Schulbetretungsverbotes legt die Schulleitung nach individueller Absprache mit den jeweils Betroffenen fest.
Sollten entsprechende Fälle in Ihrer Klasse/Ihrem Kurs auftreten, bitte ich um umgehende Information an die Schulleitung. Diese Fälle müssen wir unverzüglich dem Schulamt melden.
Die Regelung für Urlauber, die aus Risikogebieten zurückkommen
Urlauber, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Vorlage einer persönlichen Erklärung und eines negativen PCR-Test) die Schule wieder betreten. Wir gehen davon aus, dass niemand in den Herbstferien in einem Risikogebiet Urlaub machen wird. Sollten Sie das doch tun, informieren Sie bitte noch in den Ferien umgehend die Schulleitung. Das gilt auch, wenn der Urlaubsort erst während Ihres Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt wird. Die Schulleitung wird dann am Ende der Herbstferien individuell entscheiden, wie zu verfahren ist.
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall entweder bis Freitag, 16.10., 10:00 Uhr per Mail an sekretariat(at)engelsburg.smmp.de oder am Freitag, 16.10. zwischen 10:00 und 12:00 telefonisch unter 0561-789670.
Wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir wünschen allen erholsame Herbstferien – kommen Sie gesund zurück!
Die Schulleitung der Engelsburg