Die folgenden Seiten informieren über die gymnasiale Oberstufe im Allgemeinen und im Besonderen, d.h. speziell über das Angebot an der Engelsburg.
Ansprechpartnerin ist die Studienleiterin Frau Pähler (im Regelfall bitte die Sprechstunde nutzen: Montags von 13:05 Uhr bis 13:45 Uhr in R101; Emailkontakt: dietlinde.paehler“at“smmp-eb.de).
Die Termine der Abiturkampagne 2025 finden sich hier.Abitur 2025_Terminplan Prüflinge
Gliederung der gymnasialen Oberstufe; Grund- und Leistungskurse
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 11) und die Qualifikationsphase (Q1-Q4, Jgst. 12/13). Am Ende der Einführungsphase wird eine Entscheidung über die Zulassung zur Qualifikationsphase getroffen.
Um individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, wählt jede Schülerin / jeder Schüler für die Qualifikationsphase zwei Leistungsfächer. Eines dieser Fächer muss eine Fremdsprache (ab Klasse 5 oder 7) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. In der Einführungsphase wird eine Vorbereitung auf die zukünftigen Leistungsfächer in so genannten Orientierungskursen vorgenommen.
Umwahlen im Bereich der Orientierungsfächer sind jeweils am Ende des ersten oder zweiten Halbjahres der Einführungsphase möglich; eine Umwahl muss erfolgen, wenn am Ende der Einführungsphase ein Orientierungsfach mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen wurde. Alle anderen Fächer werden als Grundkurse unterrichtet. Grundkurse vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Stoffgebiete und Methoden. In den Grundkursfächern bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe.
In den Leistungskursen werden exemplarisch vertieftes wissenschaftspropädeutisches Verständnis und erweiterte Kenntnisse sowie eine vertiefte Beherrschung der jeweiligen Arbeitsmittel und –methoden, ihre selbständige Anwendung, Übertragung und Reflexion vermittelt. Hier bleiben die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Qualifikationsphase in stabilen Lerngruppen. Von diesem Grundprinzip weichen wir nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ab.
Das Fächerangebot
Das Fächerangebot für die Oberstufe ist in drei Aufgabenfelder gegliedert:
Aufgabenfeld 1 | Aufgabenfeld 2 | Aufgabenfeld 3 |
---|---|---|
Deutsch Englisch (1. FS) Französisch (2./3. FS) Latein (2./3. FS) Spanisch (2./3. FS / neu) Kunst Musik | Politik und Wirtschaft Geschichte Religion Philosophie Geographie | Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik |
Sport kann als einziges Fach keinem Aufgabenfeld zugeordnet werden.
Die Einführungsphase
Kennzeichnend für die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 1o) sind:
• der Beginn des Kurssystems (d.h. die Schülerinnen und Schüler verlassen das ihnen aus der Sekundarstufe I vertraute Klassensystem)
• die Wahl zweier Orientierungsfächer (i.d.R. die späteren Leistungsfächer). Diese sind in zwei „Leisten“ gegliedert, wobei der Orientierungskurs der ersten Leiste der sog. Tutorenkurs ist. In den beiden Orientierungskursen ist die wöchentliche Stundenzahl um je eine Stunde erhöht.
• die Belegung eines sogenannten Wahlfaches
Verbindlicher Unterricht in der Einführungsphase
In der Einführungsphase der Engelsburg hat jeder Schüler verbindlichen Unterricht in den folgenden Fächern:
AF 1 | Wochenstundenzahl | AF 2 | Wochenstundenzahl | AF3 | Wochenstundenzahl |
---|---|---|---|---|---|
Deutsch | 4 | Geschichte | 2 | Mathematik | 4 |
1. Fremdsprache | 3 | PoWi | 2 | Biologie | 2 |
2. Fremdsprache | 3 | Religion | 2 | Chemie | 2 |
Musik / Kunst | 2 | Physik | 2 | ||
Sport | 2 | ||||
Wahlfach | 2 (bzw. 3) | ||||
je eine Zusatzstunde Vor-Lk plus eine Tutorenstunde | 3 | ||||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 (bzw. 36) |
Leistungsfächer
Als Leistungsfächer werden an der Engelsburg grundsätzlich die folgenden Fächer angeboten – die tatsächliche Einrichtung hängt dann vom konkreten Wahlverhalten eines jeden Jahrganges ab.
Aufgabenfeld 1 | Aufgabenfeld 2 | Aufgabenfeld 3 |
---|---|---|
Deutsch Englisch (1. FS) Französisch (2. FS) Latein (2. FS) Spanisch (2. FS) Kunst Musik | Politik und Wirtschaft Geschichte Religion Geographie | Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik |
Bei der Leistungskurswahl gilt:
Einer der beiden Leistungskurse muss entweder
– eine fortgeführte Fremdsprache oder
– Mathematik oder
– eine Naturwissenschaft (B, Ch, Ph)
sein.
Wahlfächer in der Einführungsphase
Momentan stehen folgende Angebot zur Auswahl – die tatsächliche Einrichtung hängt wiederum vom Wahlverhalten jedes Jahrganges selbst statt.
-
Schauspiel Informatik* Deutsch-Förderkurs Chor Fremdsprachen* (wenn nicht schon als Pflichtfremdsprachen belegt): Lat, Frz, Spa Mathe-Förderkurs Orchester Philosophie* delf-Vorbereitungskurs Geographie* *benoteter Unterricht Fremdsprachen: dreistündig, ansonsten zwei Wochenstunden in der E-Phase
*benoteter, d.h. versetzungsrelevanter Unterricht
Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase
• Es dürfen höchstens zwei verbindliche Fächer (und davon höchstens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, verbindliche Fremdsprachen) mit weniger als fünf Punkten und keines davon mit null Punkten abgeschlossen werden.
• Jedes dieser Fächer muss durch mindestens 10 Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils 7 Punkten in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden. Für die Fächer Deutsch, Mathematik und die beiden verbindlichen Fremdsprachen kann dieser Ausgleich nur durch ein bzw. zwei andere Fächer aus dieser Gruppe erfolgen.
• Wer nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, muss die Einführungsphase wiederholen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht bereits die Klasse 10 wegen Nichtversetzung wiederholt wurde. Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt höchstens vier Jahre.
Die Qualifikationsphase
Leistungskurse
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt am Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase (der E2) verbindlich zwei Leistungsfächer, von denen mindestens eines Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache) oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein muss. Voraussetzung ist eine Bewertung in diesen Fächern von jeweils mindestens fünf Punkten am Ende der Einführungsphase. Die beiden Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Ein Leistungsfachwechsel während der Qualifikationsphase ist nicht möglich.
Belegverpflichtungen
In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in den beiden Leistungsfächern und den zu belegenden Grundkursfächern mindestens die folgenden Kurse belegt bzw. darüber hinaus auch in die Abiturwertung eingebracht werden:
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Erläuterungen | ||
---|---|---|---|---|---|---|
AF1 | Deutsch | B + E | B + E | B + E | B + E | |
FS | B + E | B + E | B + E | B + E | ||
Weitere FS** | B + E* | B + E* | *Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4). | |||
Ku / Mu | B + E* | B + E* | *Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4). | |||
AF2 | Geschichte | B | B | B + E | B + E | |
PoWi | B + E* | B + E* | B** | B** | *Es werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4). **Alternativ Geographie in Q3/4 (bei Belegung vn Geo ab E1) |
|
Religion | B | B | B | B | Es müssen insgesamt 6 Kurse aus dem AF II eingebracht werden, davon 2 beliebige aus PoWi und die beiden Kurse der Q3 und Q4 in Geschichte. | |
Philosophie | ||||||
Geographie | ||||||
AF3 | Mathematik | B + E | B + E | B + E | B + E | Aller Kurse in Mathematik und einer durchgängig belegten Naturwissenschaft sind einzubringen. |
Naturwissenschaft 1 | B + E | B + E | B + E | B + E | ||
Naturwissenschaft 2 oder Informatik** | B + E* | B + E* | *Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4). | |||
Sport | B | B | B | B | Es können max. 3 Halbjahre in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (es sei denn, Sport ist Abiturprüfungsfach). | |
**Es sind alternativ zwei Halbjahre einer zweiten Fremdsprache oder einer zweiten Naturwissenschaft bzw. Informatik in die Gesamtqualifikation einzubringen. |
Die Abiturbedingungen
Um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, muss jede Schülerin und jeder Schüler in drei Teilbereichen jeweils eine Mindestpunktzahl erreichen:
• Der Leistungskursbereich umfasst die acht Leistungskurse aus Q1 bis Q4 in je doppelter Wertung. In diesem Bereich müssen insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht werden (im Durchschnitt also mindestens fünf Punkte pro Kurs!). Ferner dürfen maximal zwei Leistungskurse mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen werden.
• Der Grundkursbereich umfasst die 24 einzubringenden Grundkurse in je einfacher Wertung. Hier müssen insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht werden (24 x 5 = 120). Darüber hinaus dürfen von den 24 Grundkursen, die in die Abiturwertung eingehen, nicht mehr als sechs unter fünf Punkten abgeschlossen sein. Achtung: Liegen auch LK-Ergebnisse von unter fünf Punkten vor (was ja maximal zwei Mal der Fall sein kann), reduziert sich die zulässige Anzahl defizitärer Grundkurse entsprechend.
• Im Abiturbereich zählen die Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen jeweils vierfach. Bei durchschnittlich fünf Punkten ergibt sich so eine Gesamtsumme von 4 x 5 x 5 = 100. Diese Summe von 100 Punkten muss im Abiturbereich mindestens erreicht werden. Ferner müssen die Prüfungsergebnisse in mind. einem der beiden Leistungsfächer und in mindestens zwei weiteren Fächern bei einfacher Wertung jeweils mindestens fünf Punkte betragen, und es darf keine Abiturprüfung mit null Punkten abgeschlossen werden.
Die Prüfungsfächer
Die eigentliche Abiturprüfung wird in fünf Fächern abgelegt, in den beiden Leistungsfächern, in zwei Grundkursfächern und in einem weiteren Grundkursfach oder ersatzweise einer besonderen Lernleistung, die keinem Kurs zugeordnet ist. In den beiden Leistungsfächern und einem weiteren Grundkursfach findet eine schriftliche Prüfung statt. Im Abitur sind also drei schriftliche und zwei mündlich Prüfungen abzulegen. Dabei kann die zweite mündliche Prüfung (das fünfte Prüfungsfach) auch in Form einer Präsentation (medienunterstützter Vortrag mit einem anschließenden Kolloquium) oder durch die oben erwähnte besondere Lernleistung erfolgen.
Erfolgt in einem schriftlichen Prüfungsfach eine mündliche Nachprüfung, so ergibt sich aus den beiden Teilergebnissen s und m das vierfach gewichtete Gesamtergebnis nach der Formel P = 4 x (2s + m) / 3. (Die Formel gilt analog für zusätzliche mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern P4 und P5.)
Die fünf Prüfungsfächer müssen durchgängig seit der Einführungsphase belegt worden sein und unter ihnen müssen die Fächer Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik vertreten sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Ferner müssen die Prüfungsfächer alle drei und die Fächer der schriftlichen Prüfungen (P1-P3) mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Sport ist unter diesen Bedingungen als fünftes Prüfungsfach nur dann möglich, wenn in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase der Sportunterricht dreistündig erteilt wurde.
Besonderheiten im 5. Prüfungsfach
Im 5. Prüfungsfach kann sich jede Schülerin und jeder Schüler alternativ für eine der drei folgenden Prüfungsformen entscheiden:
• die „herkömmliche Form“ der mündlichen Prüfung
• die Form der „Präsentationsprüfung“
• die „Besondere Lernleistung“
Bei einer Präsentation handelt es sich um einen medienunterstützten Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile.
Wer diese Prüfungsform wählen möchte, muss dies bei der Meldung zur Abiturprüfung verbindlich angeben. Die Aufgabenstellung wird dem Prüfling kurz vor den Osterferien ausgehändigt. Anschließend stehen als Bearbeitungszeit mindestens vier Schulwochen zur Verfügung, wobei den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses keine Beratungstätigkeiten und keinerlei inhaltliche Hilfen gestattet sind. Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium hat der Prüfling eine schriftliche Dokumentation vorzulegen. Diese enthält eine ausführliche Gliederung, ein Verzeichnis der verwendeten Hilfsmittel und Quellen, eine Darstellung der Fragestellung, der Zielsetzung und der grundlegenden Thesen sowie eine Darstellung und kurze Begründung des methodischen Vorgehens und der gewählten Präsentationsform (Medien).
Die besondere Lernleistung
Was ist eigentlich eine besondere Lernleistung?
Die besondere Lernleistung ist eine umfangreiche schriftliche Arbeit, die im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht wird. Sie beinhaltet eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung, auf deren Grundlage ein Kolloquium erfolgt.
Grundlage kann zum Beispiel sein:
– ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb,
– eine Jahresarbeit,
– die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.
Dabei dürfen wesentliche Bestandteile der Leistung noch nicht anderweitig angerechnet worden sein.
Bei der Prüfung ist nachzuweisen, dass der Prüfling
– fachliches Wissen angemessen schriftlich und mündlich darstellen kann,
– die Aufgabenstellung selbständig konzipiert, bearbeitet und reflektiert hat und
– fähig ist, den Arbeitsprozess exakt und kritisch zu dokumentieren.
Wer stellt das Thema, und wie erfolgt die Meldung?
Anders als bei einer Präsentationsprüfung, in der dem Prüfling das Thema gestellt wird, schlägt bei einer BLL in der Regel der Prüfling das Thema einer Lehrkraft seiner Wahl vor. Erklärt diese sich bereit, die BLL zu betreuen, beantragt der Prüfling spätestens zu Beginn des Halbjahres Q3, unter Angabe der betreuenden Lehrkraft, beim Schulleiter schriftlich die Genehmigung der BLL. Dessen Zustimmung ist abhängig von den personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten der Schule sowie der Themenstellung als solcher. Nach Annahme des Antrags ist die Anmeldung verbindlich und kann später nicht widerrufen werden.
Der genaue Meldetermin wird ausreichend vorher veröffentlicht.
Die besondere Lernleistung kann fachbezogen oder fächerübergreifend sein. Der Schulleiter nimmt ggf. die Zuordnung zu einem Aufgabenfeld vor. Die Pflichtprüfungen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache/Naturwissenschaft/Informatik können nicht durch die besondere Lernleistung ersetzt werden.
„Betreuende Lehrkraft“?!
Anders als bei Präsentationsprüfungen können der Prüfling und die betreuende Lehrkraft Betreuungstermine vereinbaren, an denen Arbeitsfortschritte, auftauchende Probleme und mögliche Lösungen thematisiert werden. Die von Prüfling und betreuender Lehrkraft unterschriebenen Gesprächsprotokolle sind der schriftlichen Ausarbeitung als Anhang beizufügen.
Worauf ist bei der schriftlichen Ausarbeitung zu achten, wann gebe ich sie ab und wie wird sie bewertet?
Es empfiehlt sich, konkrete Layout-Fragen wie Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenränder etc. mit der betreuenden Lehrkraft zu klären. Zusätzlich zu den unter „Bewertung“ genannten grundsätzlichen Qualitätsaspekten sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Titelblatt: Angabe von Schule, Schuljahr, Besondere Lernleistung im Abitur 202X, ggf. Fach, Thema, Name und Anschrift, betreuende Lehrkraft, Abgabedatum.
Selbstständigkeitserklärung mit Ort, Datum und Unterschrift.
Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen in dreifacher Ausführung vorzulegen (betreuende Lehrkraft, Schulleitung, Studienleitung, Sekretariat).
Sie wird von der betreuenden sowie einer weiteren, vom Schulleiter bestimmten Lehrkraft bewertet.
Die Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung geht u. a. von folgenden Punkten aus:
– Konzentration auf die Themenstellung,
– sinnvolle Gliederung,
– Nachvollziehbarkeit der Darstellung,
– sprachliche Korrektheit,
– normgerechte Literatur- und Quellenangaben,
– Qualität von Zeichnungen/Abbildungen oder Experimenten,
– äußere Form und Layout,
– angemessener Ausdruck,
– korrekte Anwendung von Fachbegriffen,
– Benennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses,
– fachspezifische Methodenanwendung und -bewertung,
– Selbstständigkeit/Originalität,
– Qualität und Umfang der Recherchen,
– Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner.
Wie sieht das Kolloquium aus?
Das Kolloquium dauert i.d.R. 20 Minuten und erfolgt im Zeitraum der Präsentationsprüfungen, d.h. Mitte Mai bis Anfang Juni.
Hier stellt der Prüfling seine Ergebnisse dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Das Kolloquium wird vom Fachausschuss durchgeführt, der aus den beiden o. g. Lehrkräften sowie einem/r Vorsitzenden besteht.
Wie ergibt sich am Ende die Note?
Der Fachausschuss legt die Gesamtbewertung der besonderen Lernleistung fest. Kann er sich nicht auf eine Bewertung einigen, entscheidet die oder der Vorsitzende. Einen festen Verrechnungsschlüssel zwischen schriftlicher Ausarbeitung und Kolloquium gibt es nicht.
Bei Arbeiten, an denen mehrere Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.
Stand September 2025; zusammengestellt durch D. Pähler