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Oberstufe

rotes Palais

Die folgenden Seiten informieren über die gymnasiale Oberstufe im allgemeinen und im besonderen, d.h. speziell über das Angebot an der Engelsburg. Grundsätzliche Fragen lassen sich oft auch mithilfe der Oberstufenbroschüre des Hessischen Kultusministeriums „Abitur in Hessen -Ein guter Weg“ klären.
Ansprechpartnerin ist die Studienleiterin Frau Pähler (im Regelfall bitte die Sprechstunde nutzen: Montags von 13:05 Uhr bis 13:45 Uhr in R101; Emailkontakt: dietlinde.paehler“at“smmp-eb.de).

Die Termine der Abiturkampagne 2022 finden sich hier: Abitur 2022_Terminplan-Prüflinges/images/media/document.png

Gliederung der gymnasialen Oberstufe; Grund- und Leistungskurse

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 10 bei G8; Klasse 11 bei G9) und die Qualifikationsphase (Q1-Q4, in G8 Jgst. 11/12; in G9 entsprechend Jgst. 12/13). Am Ende der Einführungsphase wird eine Entscheidung über die Zulassung zur Qualifikationsphase getroffen.
Um individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, wählt jede Schülerin / jeder Schüler für die Qualifikationsphase zwei Leistungsfächer. Eines dieser Fächer muss eine Fremdsprache (ab Klasse 5 oder 6) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. In der Einführungsphase wird eine Vorbereitung auf die zukünftigen Leistungsfächer in so genannten Orientierungskursen vorgenommen.
Umwahlen im Bereich der Orientierungsfächer sind jeweils am Ende des ersten oder zweiten Halbjahres der Einführungsphase möglich; eine Umwahl muss erfolgen, wenn am Ende der Einführungsphase ein Orientierungsfach mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen wurde. Alle anderen Fächer werden als Grundkurse unterrichtet. Grundkurse vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Stoffgebiete und Methoden. In den Grundkursfächern bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe.
In den Leistungskursen werden exemplarisch vertieftes wissenschaftspropädeutisches Verständnis und erweiterte Kenntnisse sowie eine vertiefte Beherrschung der jeweiligen Arbeitsmittel und –methoden, ihre selbständige Anwendung, Übertragung und Reflexion vermittelt. Hier bleiben die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Qualifikationsphase in stabilen Lerngruppen. Von diesem Grundprinzip weichen wir nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ab.

Das Fächerangebot
Das Fächerangebot für die Oberstufe ist in drei Aufgabenfelder gegliedert:

Aufgabenfeld 1Aufgabenfeld 2Aufgabenfeld 3
Deutsch
Englisch (1. FS)
Französisch (2./3. FS)
Latein (2./3. FS)
Spanisch (3. FS / neu)
Kunst
Musik
Politik und Wirtschaft
Geschichte
Religion
Philosophie
Erdkunde
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Informatik

Sport kann als einziges Fach keinem Aufgabenfeld zugeordnet werden.

Die Einführungsphase
Kennzeichnend für die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 1o) sind:
• der Beginn des Kurssystems (d.h. die Schülerinnen und Schüler verlassen das ihnen aus der Sekundarstufe I vertraute Klassensystem)
• die Wahl zweier Orientierungsfächer (i.d.R. die späteren Leistungsfächer). Diese sind in zwei „Leisten“ gegliedert, wobei der Orientierungskurs der ersten Leiste der sog. Tutorenkurs ist. In den beiden Orientierungskursen ist die wöchentliche Stundenzahl um je eine Stunde erhöht.
• die Belegung eines sogenannten Wahlfaches

Verbindlicher Unterricht in der Einführungsphase
In der Einführungsphase der Engelsburg hat jeder Schüler verbindlichen Unterricht in den folgenden Fächern:

AF 1Wochen­stunden­zahlAF 2Wochen­stunden­zahlAF3Wochen­stunden­zahl
Deutsch4Geschichte2Mathematik4
1. Fremdsprache3PoWi2Biologie2
2. Fremdsprache3Religion2Chemie2
Musik / Kunst2Physik2
Sport2
Wahlfach2 (bzw. 3)
je eine Zusatzstunde Vor-Lk2
Gesamtwochenstundenzahl 34 (bzw. 35)

Leistungsfächer
Als Leistungsfächer werden an der Engelsburg grundsätzlich die folgenden Fächer angeboten – die tatsächliche Einrichtung hängt dann vom konkreten Wahlverhalten eines jeden Jahrganges ab.

Aufgabenfeld 1Aufgabenfeld 2Aufgabenfeld 3
Deutsch
Englisch (1. FS)
Französisch (2./3. FS)
Latein (2./3. FS)
Kunst
Musik
Politik und Wirtschaft
Geschichte
Religion
Erdkunde
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie

Bei der Leistungskurswahl gilt:
Einer der beiden Leistungskurse muss entweder
– eine fortgeführte Fremdsprache oder
– Mathematik oder
– eine Naturwissenschaft (B, Ch, Ph)
sein.

Wahlfächer in der Einführungsphase
Momentan stehen folgende Angebot zur Auswahl – die tatsächliche Einrichtung hängt wiederum vom Wahlverhalten jedes Jahrganges selbst statt.

    • Latein* (3. FS) (3stündig)
    • Spanisch*(3. FS) ) (3stündig)
    • Französisch-AG („Delf“)
    • Förderkurs D
    • Förderkurs E
    • Theater
    • Orchester
    • Chor
    • Schulband
    • Erdkunde*
    • Philosophie*
    • Informatik*
    Astronomie-AG

*benoteter, d.h. versetzungsrelevanter Unterricht

Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (Jgst. 11/12)
• Es dürfen höchstens zwei verbindliche Fächer (und davon höchstens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, verbindliche Fremdsprachen) mit weniger als fünf Punkten und keines davon mit null Punkten abgeschlossen werden.
• Jedes dieser Fächer muss durch mindestens 10 Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils 7 Punkten in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden. Für die Fächer Deutsch, Mathematik und die beiden verbindlichen Fremdsprachen kann dieser Ausgleich nur durch ein bzw. zwei andere Fächer aus dieser Gruppe erfolgen.
• Wer nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, muss die Einführungsphase wiederholen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht bereits die Klasse 9 wegen Nichtversetzung wiederholt wurde. Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt höchstens vier Jahre.

Die Qualifikationsphase
Leistungskurse
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt am Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase (der E2) verbindlich zwei Leistungsfächer, von denen mindestens eines Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache) oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein muss. Voraussetzung ist eine Bewertung in diesen Fächern von jeweils mindestens fünf Punkten am Ende der Einführungsphase. Die beiden Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Ein Leistungsfachwechsel während der Qualifikationsphase ist nicht möglich.

Belegverpflichtungen
In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in den beiden Leistungsfächern und den zu belegenden Grundkursfächern mindestens die folgenden Kurse belegt bzw. darüber hinaus auch in die Abiturwertung eingebracht werden:

Q1Q2Q3Q4Erläuterungen
AF1DeutschB + EB + EB + EB + E
FSB + EB + EB + EB + E
Weitere FS**B + E*B + E**Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4).
Ku / MuB + E*B + E**Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4).
AF2GeschichteBBB + EB + E
PoWiB + E*B + E**Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4).
ReligionBBBBEs müssen insgesamt 6 Kurse aus dem AF II eingebracht werden, davon 2 beliebige aus PoWi und die beiden Kurse der Q3 und Q4 in Geschichte.
Philosophie
Erdkunde
AF3MathematikB + EB + EB + EB + EAller Kurse in Mathematik und einer durchgängig belegten Naturwissenschaft (nach Wahl) sind einzubringen.
Naturwissenschaft 1B + EB + EB + EB + E
Naturwissenschaft 2 oder Informatik**B + E*B + E**Bei Belegung über die Q2 hinaus werden die jeweils besten Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht, egal aus welchem Halbjahr (Q1-Q4).
SportBBBBEs können max. 3 Halbjahre in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (es sei denn, Sport ist Abiturprüfungsfach).
**Es sind alternativ zwei Halbjahre einer zweiten Fremdsprache oder einer zweiten Naturwissenschaft bzw. Informatik in die Gesamtqualifikation einzubringen.

Die Abiturbedingungen
Um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, muss jede Schülerin und jeder Schüler in drei Teilbereichen jeweils eine Mindestpunktzahl erreichen:
• Der Leistungskursbereich umfasst die acht Leistungskurse aus Q1 bis Q4 in je doppelter Wertung. In diesem Bereich müssen insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht werden (im Durchschnitt also mindestens fünf Punkte pro Kurs!). Ferner dürfen maximal drei Leistungskurse mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen werden. (letztmalig Abiturjahrgang 2021 per Erlass vom 27.07.2020)
• Für Prüflinge, die ab dem Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten gilt folgende Regelung: Es dürfen maximal zwei Leistungskurse mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen werden. Es müssen weiterhin insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht werden.

• Der Grundkursbereich umfasst die 24 einzubringenden Grundkurse in je einfacher Wertung. Hier müssen insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht werden (24 x 5 = 120). Darüber hinaus dürfen von den 24 Grundkursen, die in die Abiturwertung eingehen, nicht mehr als sechs unter fünf Punkten abgeschlossen sein (sonst wird die Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung nicht ausgesprochen!). (letztmalig Abiturjahrgang 2021 per Erlass vom 27.07.2020)
• Achtung: Für Prüflinge, die ab dem Schuljahr 2020/21 in die Qualifikationsphase eintreten gilt folgende Regelung:
Von den 24 Grundkursen, die in die Abiturwertung eingehen, dürfen nicht mehr als sechs unter fünf Punkten abgeschlossen sein. Liegen LK-Ergebnisse von unter fünf Punkten vor (was ja maximal zwei Mal der Fall sein kann), reduziert sich die zulässige Anzahl defizitärer Grundkurse entsprechend. Es müssen weiterhin insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht werden.
• Im Abiturbereich zählen die Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen jeweils vierfach. Bei durchschnittlich fünf Punkten ergibt sich so eine Gesamtsumme von 4 x 5 x 5 = 100. Diese Summe von 100 Punkten muss im Abiturbereich mindestens erreicht werden. Die Rechnung verändert sich, wenn als fünftes Prüfungsfach eine besondere Lernleistung gewählt wird. In diesem Fall existiert kein anrechenbares Grundkursfach, demnach kann auch kein Kurs aus 13II angerechnet werden. Die besondere Lernleistung wird daher vierfach gewichtet. Ferner müssen die Prüfungsergebnisse in einem der beiden Leistungsfächer und in zwei weiteren Fächern bei einfacher Wertung jeweils mindestens fünf Punkte betragen, und es darf keine Abiturprüfung – ggf. einschließlich der besonderen Lernleistung – mit null Punkten abgeschlossen werden.
Die Prüfungsfächer
Die eigentliche Abiturprüfung wird in fünf Fächern abgelegt, in den beiden Leistungsfächern, in zwei Grundkursfächern und in einem weiteren Grundkursfach oder ersatzweise einer besonderen Lernleistung, die keinem Kurs zugeordnet ist. In den beiden Leistungsfächern und einem weiteren Grundkursfach findet eine schriftliche Prüfung statt. Im Abitur sind also drei schriftliche und zwei mündlich Prüfungen abzulegen. Dabei kann die zweite mündliche Prüfung (das fünfte Prüfungsfach) auch in Form einer Präsentation (medienunterstützter Vortrag mit einem anschließenden Kolloquium) oder durch die oben erwähnte besondere Lernleistung erfolgen.
Erfolgt in einem schriftlichen Prüfungsfach eine mündliche Nachprüfung, so ergibt sich aus den beiden Teilergebnissen s und m das vierfach gewichtete Gesamtergebnis nach der Formel P = 4 x (2s + m) / 3. (Die Formel gilt analog für zusätzliche mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern P4 und P5.)
Die fünf Prüfungsfächer müssen durchgängig seit der Einführungsphase belegt worden sein und unter ihnen müssen die Fächer Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik vertreten sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Ferner müssen die Prüfungsfächer alle drei und die Fächer der schriftlichen Prüfungen (P1-P3) mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Sport ist unter diesen Bedingungen als fünftes Prüfungsfach nur dann möglich, wenn in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase der Sportunterricht dreistündig erteilt wurde.
Besonderheiten im 5. Prüfungsfach
Im 5. Prüfungsfach kann sich jede Schülerin und jeder Schüler alternativ für eine der drei folgenden Prüfungsformen entscheiden:
• die „herkömmliche Form“ der mündlichen Prüfung
• die Form der „Präsentationsprüfung“
• die „Besondere Lernleistung“
Bei einer Präsentation handelt es sich um einen medienunterstützten Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile.
Wer diese Prüfungsform wählen möchte, muss dies bei der Meldung zur Abiturprüfung verbindlich angeben. Die Aufgabenstellung wird dem Prüfling kurz vor den Osterferien ausgehändigt. Anschließend stehen als Bearbeitungszeit mindestens vier Schulwochen zur Verfügung, wobei den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses keine Beratungstätigkeiten und keinerlei inhaltliche Hilfen gestattet sind. Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium hat der Prüfling eine schriftliche Dokumentation vorzulegen. Diese enthält eine ausführliche Gliederung, ein Verzeichnis der verwendeten Hilfsmittel und Quellen, eine Darstellung der Fragestellung, der Zielsetzung und der grundlegenden Thesen sowie eine Darstellung und kurze Begründung des methodischen Vorgehens und der gewählten Präsentationsform (Medien).

Die besondere Lernleistung

Was ist eigentlich eine besondere Lernleistung?
Die besondere Lernleistung ist eine umfangreiche schriftliche Arbeit, die im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht wird. Sie beinhaltet eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung, auf deren Grundlage ein Kolloquium erfolgt.

Grundlage kann zum Beispiel sein:
– ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb,
– eine Jahresarbeit,
– die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.
Dabei dürfen wesentliche Bestandteile der Leistung noch nicht anderweitig angerechnet worden sein.

Bei der Prüfung ist nachzuweisen, dass der Prüfling
– fachliches Wissen angemessen schriftlich und mündlich darstellen kann,
– die Aufgabenstellung selbständig konzipiert, bearbeitet und reflektiert hat und
– fähig ist, den Arbeitsprozess exakt und kritisch zu dokumentieren.

Wer stellt das Thema, und wie erfolgt die Meldung?
Anders als bei einer Präsentationsprüfung, in der dem Prüfling das Thema gestellt wird, schlägt bei einer BLL in der Regel der Prüfling das Thema einer Lehrkraft seiner Wahl vor. Erklärt diese sich bereit, die BLL zu betreuen, beantragt der Prüfling spätestens zu Beginn des Halbjahres Q3, unter Angabe der betreuenden Lehrkraft, beim Schulleiter schriftlich die Genehmigung der BLL. Dessen Zustimmung ist abhängig von den personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten der Schule sowie der Themenstellung als solcher. Nach Annahme des Antrags ist die Anmeldung verbindlich und kann später nicht widerrufen werden.
Der genaue Meldetermin wird ausreichend vorher veröffentlicht.

Die besondere Lernleistung kann fachbezogen oder fächerübergreifend sein. Der Schulleiter nimmt ggf. die Zuordnung zu einem Aufgabenfeld vor. Die Pflichtprüfungen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache/Naturwissenschaft/Informatik können nicht durch die besondere Lernleistung ersetzt werden.

„Betreuende Lehrkraft“?!
Anders als bei Präsentationsprüfungen können der Prüfling und die betreuende Lehrkraft Betreuungstermine vereinbaren, an denen Arbeitsfortschritte, auftauchende Probleme und mögliche Lösungen thematisiert werden. Die von Prüfling und betreuender Lehrkraft unterschriebenen Gesprächsprotokolle sind der schriftlichen Ausarbeitung als Anhang beizufügen.

Worauf ist bei der schriftlichen Ausarbeitung zu achten, wann gebe ich sie ab und wie wird sie bewertet?
Es empfiehlt sich, konkrete Layoutfragen wie Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenränder etc. mit der betreuenden Lehrkraft zu klären. Zusätzlich zu den unter „Bewertung“ genannten grundsätzlichen Qualitätsaspekten sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Titelblatt: Angabe von Schule, Schuljahr, Besondere Lernleistung im Abitur 201X, ggf. Fach, Thema, Name und Anschrift, betreuende Lehrkraft, Abgabedatum.
Selbstständigkeitserklärung mit Ort, Datum und Unterschrift: „Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen sind also solche gekennzeichnet.“
Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen in dreifacher Ausführung vorzulegen (betreuende Lehrkraft, Schulleitung, Studienleitung, Sekretariat).
Sie wird von der betreuenden sowie einer weiteren, vom Schulleiter bestimmten Lehrkraft bewertet.

Die Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung geht u. a. von folgenden Punkten aus:
– Konzentration auf die Themenstellung,
– sinnvolle Gliederung,
– Nachvollziehbarkeit der Darstellung,
– sprachliche Korrektheit,
– normgerechte Literatur- und Quellenangaben,
– Qualität von Zeichnungen/Abbildungen oder Experimenten,
– äußere Form und Layout,
– angemessener Ausdruck,
– korrekte Anwendung von Fachbegriffen,
– Benennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses,
– fachspezifische Methodenanwendung und -bewertung,
– Selbstständigkeit/Originalität,
– Qualität und Umfang der Recherchen,
– Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner.

Wie sieht das Kolloquium aus?

Das Kolloquium dauert i.d.R. 20 Minuten und erfolgt im Zeitraum der Präsentationsprüfungen, d.h. Mitte Mai bis Anfang Juni.
Hier stellt der Prüfling seine Ergebnisse dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Das Kolloquium wird vom Fachausschuss durchgeführt, der aus den beiden o. g. Lehrkräften sowie einem/r Vorsitzenden besteht.

Wie ergibt sich am Ende die Note?
Der Fachausschuss legt die Gesamtbewertung der besonderen Lernleistung fest. Kann er sich nicht auf eine Bewertung einigen, entscheidet die oder der Vorsitzende. Einen festen Verrechnungsschlüssel zwischen schriftlicher Ausarbeitung und Kolloquium gibt es nicht.

Bei Arbeiten, an denen mehrere Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.

Stand August 2021; zusammengestellt durch D. Pähler

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