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Start / Lernen an der Schule / Unterricht / Wahlunterricht

Wahlunterricht

Jeder Schüler und jede Schülerin muss laut Erlass des Landes Hessen im Laufe der Sekundarstufe I eine bestimmte Stundenzahl im sogenannten „Wahlunterricht“ nachweisen.

Im G8-Zweig sollen Schülerinnen und Schüler im Laufe der Mittelstufe (Jgst.5 bis 9) 5 Stunden Wahlunterricht besuchen. Schülerinnen oder Schüler, die beispielsweise in der Jahrgangsstufe 5 einen wöchentlich zweistündig angebotenen Schulchor und in der Jahrgangsstufe 9 ein dreistündiges Sportangebot besuchen, könnten damit die erforderlichen 5 Stunden am Ende der Mittelstufe nachweisen.

Die Schülerinnen und Schüler im G9-Zweig sollen im Laufe der Mittelstufe (Jgst.5 bis 10) 4 Stunden Wahlunterricht besuchen. Die Erteilung des Wahlunterrichts bzw. der 3. Fremdsprache ist in der Stundentafel für G9 in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vorgesehen. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Bewertung des Wahlunterrichtes gelten die gleichen Möglichkeiten bzw. Regelungen wie für Schulen mit G8.

Wählt eine Schülerin oder ein Schüler die dritte Fremdsprache, so sind es wegen der Anschlussfähigkeit des Sprachenunterrichts in der Oberstufe 6 Stunden Wahlunterricht.

Am Engelsburggymnasium stehen stehen alle Lernzeiten, 3. Fremdsprache und Softwareschulungen sowie alle AG-Angebote, die von einem Lehrer/ einer Lehrerin der Schule gemacht werden, als Wahlunterricht zur Verfügung. Darüber hinaus anerkennen wir auch die von externen Lehrer/innen geleitete Gitarren-AG und die Japanisch-AG als Wahlunterricht an.
Belegungsbeispiele sind u.a.: Chor, Orchester, Turnen, Fußball,Tennis, Fechten, Kanu, Rudern, Einrad und Jonglage, Foto, Theater, Sozialpraktikum, Internet-AG, Band, Kunst-Werkstatt, Deutsch-Werkstatt, Mathe-Werkstatt, Stützkurse, Physik-AG, Solar-AG, Schach, Maschinenschreiben, Word, Excel, Access/Power-Point, Latein, Spanisch und vieles mehr.

Der Belegungsnachweis erfolgt im Kommunikationsheft der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler tragen ihre Belegung selbstständig ein und achten darauf, dass die Leiter/innen des jeweiligen Wahlunterrichtangebots die Belegung per Unterschrift bestätigen.

Die genauen Angebote für die einzelnen Jahrgangsstufen sind dem Aushang zu Beginn eines Halbjahres bzw. der Informationsbroschüre zum Nachmittagsbereich zu entnehmen.
Die Einwahl erfolgt mit Ausnahme der dritten Fremdsprache, des Maschinenschreibkurses und den Softwareschulungen zu Beginn eines Schuljahres bzw. zu Beginn eines neuen Halbjahres durch Eintrag in die vor dem Lehrerzimmer aushängenden Listen oder durch Anmeldung zu den angegebenen Terminen in der ersten Woche. Bitte dazu die aushängenden Informationen beachten.

Die Einwahl in die dritte Fremdsprache, den Maschinenschreibkurs und die Softwareschulungen (Word, Excel, Access/Power-Point) erfolgt aus organisatorischen Gründen am Ende der Klasse 6 für Maschinenschreiben und Word und am Ende der Klasse 7 für die weiteren Softwareschulungen und die dritte Fremdsprache. Für die Einwahl in diese Kurse erhalten alle Schüler ein Einwahlblatt, das sie, wenn sie an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt wieder abgeben müssen.

Am Ende eines Halbjahres müssen alle belegten Kurse, die für den Wahlunterricht
gewertet werden sollen bzw. können, im Kommunikationsheft eingetragen und vom unterrichtenden Lehrer abgezeichnet werden. Dies gilt nicht für die dritte Fremdsprache, wenn dort eine Note gegeben wird.

Im Wahlunterricht gibt es keine Noten, sondern nur die Bemerkungen:
„teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, mit „gutem Erfolg teilgenommen“, mit „sehr gutem Erfolg teilgenommen“.
Eine Ausnahme bildet die dritte Fremdsprache. Hier werden, wenn es nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, Noten gegeben, um eine Fortführung in der Oberstufe zu ermöglichen. Sollte eine Note in der dritten Fremdsprache zu einer Nichtversetzung führen, so kann auf Antrag der Eltern diese Note durch ein „teilgenommen“ ersetzt werden. Eine Fortführung in der Oberstufe im Rahmen der Pflichtbelegung ist dann nicht mehr möglich.

Die erfolgreiche Teilnahme an allen drei Softwareschulungen (= 3 Jahreswochenstunden) wird mit einem zusätzlichen Zertifikat mit den Prädikaten „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“, „mit gutem Erfolg teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „teilgenommen“ bescheinigt.
Die dritte Fremdsprache wird in den Klassen 8 und 9 bzw. in den Klassen 9 und 10 unterrichtet.

Derzeit gilt:
Der Maschinenschreibkurs wird ab Klasse 6/7, die Softwareschulung Word ab
Klasse 7, die Softwareschulungen Excel und Access/Power-Point ab Klasse 7/8 angeboten. Durch die G9-Zweige kann es hier eventuell noch zu Änderungen kommen. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt.
Der Wordkurs ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen Excel und Access.
Ein Maschinenschreibkurs ist nicht zwingend Voraussetzung für die Teilnahme an einem Wordkurs, wird aber empfohlen.
Der Maschinenschreibkurs und die Softwareschulungen finden jeweils ein Halbjahr mit 2 Wochenstunden statt (Dies entspricht jeweils einer Jahreswochenstunde.).
Die Kurse liegen in der Regel am Nachmittag und können auch in der 10./11. Stunde stattfinden. Die Einteilung der Kurse erfolgt in der Regel so, dass Schüler und Schülerinnen einer Klasse gemeinsam unterrichtet werden.

Hinweise zur dritten Fremdsprache:
Die dritte Fremdsprache wird dreistündig unterrichtet.
Die Einwahl erfolgt in der Regel für 4 Halbjahre. Auf Antrag kann der Kurs aber auch nach einem Schuljahr beendet werden.
Wer 4 Halbjahre an einer dritten Fremdsprache teilnimmt, hat dadurch die Belegungsverpflichtung für den Wahlunterricht abgedeckt.
Die dritte Fremdsprache wird erst in Klasse 8 und 9 bzw. – im G9-Zweig – in Klasse 9 und 10 unterrichtet.

Eine Fortsetzung der dritten Fremdsprache als Grundkurs in der Oberstufe und als Abiturfach wird – nur bei hinreichenden Einwahlzahlen – ermöglicht.
Wer Latein in der Sekundarstufe I zwei Jahre belegt und in der Oberstufe durchgehend fortführt, erhält am Ende der Jahrgangsstufe 12 ohne weitere Prüfung das Latinum, falls das Kursergebnis im Abschlusskurs mindestens 5 Punkte beträgt.
Bei der Wahl der dritten Fremdsprache sollten unbedingt die (zur Zeit geltenden) Sprachenbedingungen für die Oberstufe beachtet werden:
1. In der Einführungsphase muss die erste oder zweite Fremdsprache belegt werden.
Außerdem muss eine weitere Fremdsprache belegt werden. Dies kann eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3.) oder Spanisch als neu begonnene Fremdsprache sein. Bei einem Neubeginn muss Spanisch allerdings bis zum Ende der Klasse 12 fortgeführt werden (Die Einrichtung dieses Kurses hängt von den Einwahlzahlen ab.).
2. Eine der beiden in der Einführungsphase belegten Pflichtfremdsprachen muss durchgehend bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 fortgeführt werden und in die Abiturprüfung eingebracht werden. Dies muss eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache sein und kann zur Zeit nicht Spanisch Neubeginn sein.
3. In der Jahrgangsstufe 11 muss eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik beibehalten werden, deren Ergebnisse
auch in die Abiturwertung einfließen.

Fragen zum Wahlunterricht beantwortet Frau Dr. Rack: m.rack(at)engelsburg.de

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